Telekommunikationsgesetz 2021 – Die Vertragszusammenfassung
Das Ende 2021 geänderte Telekommunikationsgesetz erfordert eine bestätigte Vertragszusammenfassung, bevor PŸUR Ihre Bestellung verarbeiten kann.
Die Vertragszusammenfassung enthält unter anderem folgende Informationen:
- Kontaktangaben des Anbieters und Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden
- wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste
- Preise
- Laufzeit des Vertrages
- Bedingungen für die Verlängerung und Kündigung
Ihre Bestellung wirkt erst wirksam, wenn Sie nach dem Gespräch oder der Onlinebestellung die Vertragszusammenfassung von PŸUR erhalten und Sie den Vertrag in Textform genehmigen.
Eine E-Mail reicht dafür aus.
Vertragsabschluss nach dem geänderten Telekommunikationsgesetz bei PŸUR
Folgender Ablauf auf Basis des geänderten Telekommunikationsgesetzes erwartet Sie, je nachdem über welchen Kanal Sie Ihre Bestellung tätigen.
Vertragsabschluss im Shop
Bevor Sie in einem Shop einen Vertrag abschließen, müssen Sie eine Vertragszusammenfassung als Dokument ausgehändigt bekommen.
Vertragsabschluss am Telefon
Nach wie vor können Sie auch am Telefon Verträge abschließen. Sie werden jedoch erst wirksam, wenn Ihnen Ihr Anbieter die Vertragszusammenfassung zukommen lässt, z. B. per E-Mail. Anschließend können Sie den Vertrag in Textform genehmigen. Das können Sie auch per E-Mail tun.
Vertragsabschluss im Internet
Schließen Sie online einen Vertrag über Telekommunikationsdienste ab, muss Ihnen Ihr Anbieter vor Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung als leicht herunterladbares Dokument zur Verfügung stellen (z. B. als PDF-Dokument).
Direkte Vorlage zur Durchsicht
Bei Abschluss im Shop, wird Ihnen die Vertragszusammenfassung direkt zur Durchsicht und Unterzeichnung vorgelegt. Der weitere Bestellverlauf folgt unmittelbar.
Sie haben eine Mail-Adrese angegeben
Sie erhalten die Vertragszusammenfassung von PŸUR per Mail als PDF. In dieser Mail ist ein Link. Diesen klicken Sie, nachdem Sie die Zusammenfassung gelesen haben und die Bestellung bewilligen wollen, an. Dieser Klick ist Ihre Genehmigung, daß PŸUR Ihre Bestellung bearbeiten soll.
Sie haben KEINE Mail-Adresse
Die Vertragszusammenfassung erhalten Sie mit einem Beiblatt, von PŸUR per Post . Mit Unterzeichnung und Rücksendung dieses Beiblattes genehmigen Sie PŸUR Ihre Bestellung weiter zu bearbeiten.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz beinhaltet natürlich nicht nur den Vorteil der Vertragszusammenfassung vor Vertragsabschluss. Weiterführende Informationen und die wichtigsten Änderungen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur